NO BORDER : September 2010 - BRÜSSELER POLIZEI AUF ENTSCHÄDIGUNG UND MORALISCHEN SCHADEN VERURTEILT

vendredi 6 mars 2015

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NO BORDER : September 2010 - BRÜSSELER POLIZEI AUF ENTSCHÄDIGUNG UND MORALISCHEN SCHADEN VERURTEILT

Fünf No Border Aktivisten hatten den Mut und die Entschlossenheit, den Belgischen Staat und die Brüssel-Hauptstadt Polizeizone vor dem Gericht erster Instanz zu zitieren.

Es ist ihre präventive und missbräuchliche Festnahmen, in einem Klima der weit verbreiteten Repression die mit Gewalt durchgeführt wurde, die sie verurteilt sehen wollten.

Ihr Fall war signifikant aller Festnahmen, die so vielen Menschen währen dieser Periode in Brüssel erlebt hatten. Im Rahmen der Woche des No Border Camps in September 2010 war es tatsächlich nicht behaglich, wie einem Teilnehmer des NB Lagers, der organisiert war, um die kapitalistische und rassistische Politik Europas gegen Migranten zu reflektieren und zu denunzieren, auszusehen.

Während dieser Woche gab es von wegen Polizeibeamte-innen in einer unerhörten Weise körperliche und geistige Beschimpfungen, erniedrigende Behandlungen sowie Beleidigungen. Die Polizei hatte das gesamte Gebiet eingedrungen. Überall in Brüssel wurden die Kavallerie, Hunde, Uniform- und Zivil-Polizei entfaltet, zusammen mit Missbrauch ihrer Rechte durch die Festnahmen von allen die, die durch ihre Kleidung verdächtigt waren dem No Border Camp gehören zu können. Diese Arrestastionen haben eine beeindruckende Zahl von fast 500 erreicht. (289 am 29. 09. und fast 200 am 01.10. 2010).

Obwohl die Aussagen betreffend, was Festgenommene in den Händen der Polizeibeamte-innen gelitten hatten alarmierend und abscheulich waren, war es sehr schwierig, sie alle als offizielle Beschwerden zu transformieren. Damals bekam das Legal Team und die LDH (Liga der Menschenrechten) dutzende und dutzende Beschwerden und Zeugnisse. Jedoch sind die Beschwerdeverfahren sehr kompliziert, wie auch die Konfusion, und nur sehr nur wenige waren erfolgreich.

Fünf deutschen Aktivisten ist es gelungen, eine Beschwerde gegen der Polizei von Brüssel wegen ihrer Missbräuche und Handlungen, die sie derweil der Festnahme und im Polizeirevier "Amigo" erlitten, einzureichen. Diese Aktivisten wurden bei einem Spaziergang in der Stadt festgenommen, außerhalb jeder Demo oder Aktion. Die Polizeibeamte-innen hatte sie beleidigt, abgespeckt, in einer rassistischen Weise behandelt, erniedrigt und sogar einige persönliche Effekte wurden gestohlen. Sie wurden gefesselt, geschlagen und mussten sich sogar "Deutschland über alles" und andere Bedrohungen anhören. Diese Klage jedoch hat es nicht weiter als die Ratskammer geschafft, da diese beschloss, sie verfüge nicht über "genügend Beweise", um die sechs Polizisten-innen vor dem Strafgerichtshof zu senden ! Nichts, also keine Suiten, nur ein Offizier wurde wegen des Verschwinden von Kleidung gerügt ! Doch die fünf Opfer wurden aufgefordert, die Gerichtskosten zu bezahlen...

Das erweist, wie es schwierig, gar fast unmöglich ist, solche Beschimpfung, psychischer oder körperlicher Gewalt von der Polizei zu einem Strafgericht vorzuführen. Auch wenn die Aussagen der 5 Anklägerinnen besonders erschreckend und beängstigend und schrecklich gräulich waren, gab es keine Sanktionen für Übertretung der Polizisten-innen.

Angesichts der Zeit die vergangen war, und in Abwesenheit von Aktivisten, die eine Beschwerde tatsächlich einreichen wollten, wurde für die Aktion vor Gericht nur das Element "unrechtmäßige präventive Festnahme" entschieden.

In der Tat, zusätzlich der Exzesse der Behandlung vor und während der Festnahmen, gab es die Verhaftungen selbst auf dem Spiel zu stellen. Dies ist was die fünf Aktivisten-innen beschlossen : ein Zivilverfahren an das erstinstanzliche Gericht von Brüssel gegen den belgischen Staat sowie der Polizeizone Brüssel einzuführen.

Das Urteil ist nun ausgesprochen worden.

Die betroffenen Festnahmen, fanden am 29. September 2010 statt, Tag der Euro-Demonstration der europäischen Gewerkschaften, während dem nicht weniger als 289 Menschen die Freiheit entzogen wurde (so genannte präventive Arrestionen). Die festgehaltene Menschen wurden in die Kaserne in Etterbeek (Sammelzentrum für verhaftete Personen im franz. CRPA) eingeschlossen. Vom frühen Morgen an, wurden Menschen an Kreuzungen, auf dem Bürgersteig, auf den Bänken beim Essen ihrer Sandwichs, in der U-Bahn, auf dem Weg zum Treffpunkt und schließlich während der Demo verhaftet. Diese willkürliche präventive Festnahmen waren klar von den Behörden geplant, da der CRPA für sie vorher eingerichtet wurde.

Weit entfernt von der Anwendung der schönen Theorie der "ausgehandelten Leitung des öffentlichen Raums" oder "die Verhaftungen vorzunehmen, mit Sicherstellung der Möglichkeit der Meinungsfreiheit", ist das genaue Gegenteil passiert. Die Personen, die so heftig festgenommen wurden haben sehr lange Stunden abwarten mussten, bis sie letztendlich mit einer kleinen Waffel und Demütigung im Magen entlassen wurden.

Um den Staat und seine Polizei vor ihrer Verantwortung zu stellen und weiteres zu kennen über diese Repression, beschlossen die Anklager-innen, den Fall vor Gericht zu bringen. Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die diese Taten erlitten hatten, waren nicht in der Lage oder bereit gewesen, weiter zu gehen. Das psychologische Trauma oder die Entfernung oder Mangel an Vertrauen zum Gerichtssystem ermutigte sie nicht.

In mehrfacher Hinsicht ist das Urteil, dass nun gefallen ist, sehr interessant.

Drei Anklager-innen waren in der U-Bahnstation Ribaucourt vor dem Anfang der Demo zusammen mit dreißig Personen festgenommen worden. Die zwei andere Anklagerinnen wurden ihrer Freiheit beraubt, während sie friedlich an der Demonstration teilnahmen.

Im Hinblick auf die Festnahmen in der U-Bahn, hält der Richter : die Tatsache, dass einige Leute geschminkt (Clown) waren, erscheint als ein Versuch der Polizei um sich selbst, sogar nachträglich zu rechtfertigen, weiterhin hatten sie die ganze Gruppe festgehalten, unabhängig von einem Make-up oder nicht. Darüber hinaus meint der Richter sei es üblich, dass Demonstranten originale Ausstattung wählen, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medien zu erhalten oder der Angelegenheit ein spielerischen Aspekt zu geben. Das Prinzip ist, dass "Personen sollen für das, was sie tun, verhaftet werden, nicht für das, was sie sind." Hier aber es gab bei der Festnahme oder Vergehen tatsächlich oder potenziell keine Störung der öffentlichen Ruhe“.

Das Gericht ordnete deshalb die Polizeizone auf Entschädigung für die drei Anklager-innen.

Was die zwei anderen Anklager-innen betrifft, die während der Demonstration festgenommen wurden, wird das Urteil vom Gericht mit dem Verständnis gefärbt. "Der allgemeine Kontext war instabil," es gebraucht auch das so oft wiederholte Argument, dass die "Anwesenheit von Demonstranten mit Kapuzen verheerend war." Aus diesem Grunde war es der Polizei zu dieser Zeit nicht möglich eine Selektion zu machen. In der Praxis war dies jedoch der Fall, da die Polizei als "zivilen" als Kapuze-Demonstranten verkleidet, eben nicht festgenommen wurden ! Obwohl sie eine große Menge waren. Beim Rausholen ihres Teleskopschlagstocks und beim Schlagen, nahmen Nachbarn am Fenster sie sogar für Demonstranten. Sicherlich auch, dass aus dem Hubschrauber, dessen Filme in Gerichtsverfahren verwendet wurden, es nicht möglich war, die maskierte Polizei, Knüppel in der Hand, von Demonstranten zu unterscheiden.

Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass die Polizei der Auffassung war, dass die präventive Arrestastionen die einzige Lösung, um eine drohende Störung der öffentlichen Ruhe zu verhindern. Dem Richter erscheinen sie also nicht missbräuchlich. Und schlussfolgern, dass es keine rechtswidrigen Eingriffe in die Freiheit zu demonstrieren waren.

Die Bedingungen der Fest- und Gefangennahme, werden jedoch unterschiedlich vom Richter in Anbetracht genommen. So sagt er, dass die Erhaltung von Handschellen während des Transfers, unter der einfachen vagen Andeutung, dass die Menschen ein “nicht kollaborierendes Profil“ hätten, nicht gerechtfertigt ist.

Außerdem beendet er auch hier eine gewöhnliche Praxis, die die Polizei bei mehreren Festnahmen zu rechtfertigen versucht, so erklärt er, dass das generalisierende Fotografieren nicht gerechtfertigt ist. Tatsächlich ist eine Mischung von "Profilen" der Demonstranten kein Grund diese auf dieselbe Weise zu behandeln. Es ist vergeblich, dass die Polizei behauptet, die Fotos wurden nur zur Identifizierung bestimmt, da die Anklager-innen im Besitz ihrer Identitätskarte waren. Könnte es sein, dass es hier einen weiteren Grund gäbe wie ein großes eingeplante europäisches Filing, so dass die Staaten über Listen von Aktivisten verfügen können ?

Der Richter erklärt, dass "Fotografieren von Personen die eine kurze Festnahme unterliegen (...) nur bei Bedarf zur Identifizierung oder für legale Zwecke gemacht werden und kann daher nie systematisch durchgeführt werden."

Was die Arrestdauer betrifft, sagt er, dass die Gegebenheit, dass eine administrative Arrestastion bis zu 12 Stunden dauern kann, nicht bedeutet, es kann so lange unnötig gehalten werden. In diesem Fall jedoch war es nicht möglich, dies als einen Fehler zu charakterisieren, unter den gegebenen Umständen.

Das Gericht verurteilt die Polizeizone zu moralischen Schaden für beide Anklagerinnen.

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