Legal-Guide Belgien

lundi 30 août 2010

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Demonstrationen und Aktionen im öffentlichen Raum

Die freie Meinungsäußerung ist in Belgien ein fundamentales Recht. Was Demonstrationen im öffentlichen Raum betrifft müssen diese sich oft einem Autorisierungs-Prozedere unterwerfen und bei der lokalen öffentlichen Verwaltung (der Stadt) angemeldet werden. Wenn du entscheidest dieses Authorisierungs-Prozedere zu erfüllen, ist es das Beste dieses schon einige Tage im Vorhinein zu beginnen. Es beinhaltet manchmal eine Verhandlung mit lokalen Beamten über den praktischen Teil der Demonstration, oder der Aktion (Präsenz eigener interner OrdnerInnen, die Demonstrationsroute, ...).

Wenn die Polizei der Meinung ist, dass eine bestimmte Demonstration eine reale und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt, kann sie die Demo stoppen und die DemoteilnehmerInnen durchsuchen. Die Durchsuchung beinhaltet ein oberflächliches Abtasten des Körpers, der Kleidung und Taschen durch eine Person des gleichen Geschlechts.

Die Beteiligung an einer Demonstration oder Aktion ist keine Straftat an sich, aber im schlimmsten Fall riskierst du eine vorläufige Festnahme (mehr Infos über diese Art von Festnahmen, siehe unten), ein Bußgeld (eine sehr umstrittene und zweifelhafte Praxis, die jedoch immer öfter angewandt wird), oder Drohungen der Polizei die Demonstration aufzulösen oder die Aktion abzubrechen. In der Praxis löst die Polizei jedoch fast nie eine genehmigte Demo auf. Außer die Demonstration ist mit Straftaten verbunden (Bedrohungen, Beleidigungen, Graffiti, …), eine enorme Störung der öffentlichen Ordnung wird durch die Demo hervorgerufen (die einfache Behinderung des Verkehrs kann als eine starke Störung der öffentlichen Ordnung angesehen werden), oder wenn die Demonstrationen oder Aktionen in sensiblen Gebieten stattfinden. Dazu gehören u.a. die neutrale Zone in Brüssel, bestimmte Botschaften (z.B. die Botschaften von Israel und den USA) und die EU-Institutionen während europäischer Gipfel.

Will man eine ruhige und stressfreie Aktion oder Demonstration, ist es das Beste Waffen, oder Gegenstände die als Waffen angesehen werden können (Taschenmesser, Stöcke oder Schlagstöcke) nicht mitzubringen, denn diese Gegenstände können der Grund für eine Auflösung der Demonstration oder Aktion sein. Die sichtbare Präsenz von illegalen Drogen (darin eingeschlossen auch Cannabis, da der Besitz noch immer eine Straftat ist, wenn auch kaum verfolgt) ist ebenfalls unklug.

Wenn die Polizei eine Demo auflösen möchte, hat sie die Pflicht das – bevor sie die Demo auflöst – deutlich bekannt zu geben (mit einem Megaphon oder Lautsprecher, z.B.). Die Polizei ist verpflichtet in dieser Situation zu jedem Zeitpunkt legitim und den Verhältnissen entsprechender angemessener Durchsetzungskraft zu handeln (natürlich missachtet die Polizei dies öfter, als sie diese Regel einhält).

Die Polizei kann Beteiligte von Demonstrationen und Aktionen fotografieren und filmen. Eine Maske zu tragen, oder sich zu vermummen ist (im Moment) nicht verboten, wenn es jedoch durch lokale Regelungen doch verboten ist, riskierst du ein Bußgeld. In ganz Brüssel ist es beispielsweise verboten „auf öffentlichen Plätzen das Gesicht zu verstecken, Bemalung zu benutzen, eine Maske zu tragen, oder andere Hilfsmittel zu nutzen“. Wenn du ungerechtfertigtes Verhalten der Polizei beobachtest (willkürliche Festnahmen, das Prügeln von Leuten die schon überwältigt wurden, ...), ist es nicht verboten die PolizistInnen zu filmen oder fotografieren. Doch sei flink dabei, wenn du verhindern möchtest selbst festgenommen zu werden, oder dass dein Material zerstört wird – was oft vorkommt in Brüssel. Wenn die Polizei Handys, Kameras oder Fotoapparate konfisziert oder kaputt macht, muss das als Missbrauch betrachtet werden. In diesem Fall ist es gut Kontakte zu Zeugen und andere Beweise zu sammeln, und den Vorgang so detailreich wie möglich aufzuschreiben, um dann eine Anzeige zu erstatten. Stelle dich jedoch auf eine langes juristisches Verfahren ein.

Spezielle Vorkehrungen für Menschen ohne Papiere

Das Recht für Menschen ohne Papiere ihre Meinung frei zu äußern ist – theoretisch – unbestritten. Praktisch ist es jedoch stark eingeschränkt durch die Gefahr von Festnahmen und Abschiebungen, welche oft dem Kontakt mit der Polizei folgen. Leute ohne Papiere müssen demnach die Risiken für eine Teilnahme an Aktionen, bei denen die Polizei eine starke Präsenz zeigen wird, abwägen. Die vorläufige Festnahme von AusländerInnen kann bis zu 24 Stunden dauern (doppelt so lange wie für belgische StaatsbürgerInnen), danach kann ein Verwaltungsantrag ausgestellt werden, belgisches Staatsgebiet zu verlassen oder die betroffene Person kann eventuell von der Ausländerbehörde festgehalten werden.

Festnahmen

a. während der Festnahme

Im Falle von Festnahmen ist es empfehlenswert andere Leute aufzufordern deinen Namen auszurufen, damit das „Legal Team“ deinen Fall bearbeiten kann und herausfinden kann, in welcher Polizeistelle du festgehalten wirst. Auch für deine Mitmenschen kannst du Freilassung fordern, indem du Kontakt mit der Polizeistelle aufnimmst (Kontakte der verschiedenen Stellen auf der Polizeihomepage : http://www.infozone.be )

b. vorläufige Festnahmen

Im Fall von „Gefahr im Verzug“ kann die Polizei vorläufige Festnahmen über Leute verhängen, die den Verkehr behindern (z.B. während eines nicht angemeldeten Sit-ins), die öffentliche Ordnung stören oder sichtbar eine Gesetzesübertretung vorbereiten.

Die Leute dürfen in vorläufiger Festnahme gehalten werden, bis die öffentliche Ordnung wieder hergestellt ist – bis zu maximal 12 Stunden von dem Moment an, in dem man von der Polizei in ihrer/seiner Freiheit beschränkt wurde (also schon bevor man auf der Polizeistation ankommt, oder ins Polizeiauto gesetzt wird). Die Polizei ist verpflichtet dir deine Rechte als Festgenommener zu erklären, entweder mündlich oder schriftlich, und in einer Spreche die du verstehst (Rechte wie, dass du das Recht hast einer vertrauten Person von der Festnahme zu berichten, auf medizinische Hilfe, ausreichend Trinkwasser und ein Essen zu gegebenen Zeiten, ausreichender Zugang zu sanitären Anlagen, ...). Beharre darauf einer vertrauten Person von deiner Festnahme zu berichten ; wenn Minderjährige verhaftet wurden ist dies eine gesetzliche Pflicht. Bei Erwachsenen (in Belgien 18+) kann dies verweigert werden, wenn der Kontakt zu einer vertrauten Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen würde, diese Motive müssen allerdings im „Festnahmeprotokoll“ verzeichnet sein.

Im „Festnahmeprotokoll“ gibt es die gesetzliche Pflicht den Zeitpunkt des Beginns und das Ende deiner Festnahme aufzuschreiben. Kontrolliere ob das korrekt ist ! Im Protokoll muss der Grund für deine Festnahme, beschlagnahmte Gegenstände und die Identität des Polizisten der dich festgenommen hat, vermerkt sein. Theoretisch muss die Polizei dich auffordern dieses Protokoll zu unterschreiben, wenn sie dich gehen lassen. Wenn die Angaben im Protokoll nicht richtig oder nicht vollständig sind (Umstände, Motive, Zeiten), unterschreibe es NICHT (das könnte zukünftige Aktionen gefährden und in einigen Fällen auch deinen juristischen Fall).

c. Gerichtlicher Arrest

Wenn die Polizei dich beschuldigt eine Straftat begangen zu haben (eine strafbare Tatsache) können sie dich länger als 12 Stunden festhalten. In diesem Fall bist du unter gerichtlichem Arrest, sie können dich somit bis zu 24 Stunden festhalten (die Zeit und Dauer deiner Festnahme wird in dem Festnahmeprotokoll aufgezeichnet ). Wenn du nach 24 Stunden noch nicht freigelassen bist, heißt das, die/der UntersuchungsrichterIn hat einen Haftbefehl und ein Gerichtsverfahren wird folgen. Das Gericht wird nach maximal 5 Tagen über die Dauer deiner Festnahme oder Freilassung entscheiden.

Auf der Polizeistation

Verlange eine/n ÄrtztIn, wenn du verletzt bist, am Besten eine/n die/den du aussuchst. Versichere dich, dass die/der ÄrtztIn eine detaillierte Zeugenaussage mit einer genauen Beschreibung der Verletzung notiert (am Besten wenn möglich, wie die Verletzung mit deiner Aussage über die Hintergründe der Verletzung in Verbindung zu bringen ist). Du bist die Person die das Original dieses Berichts bekommen muss.

In Belgien gibt es kein Recht auf eine/n AnwältIn. In der Praxis wirst du keine/n AnwältIn sehen, bevor nicht ein Haftbefehl von einem Gericht ausgestellt wurde. Wenn du unter gerichtlichem Arrest stehst, musst du die Anwesenheit einer/-es Anwältin/-s bei der mündlichen Vernehmung zur Festnahme fordern. Die Chance jedoch, dass dies schriftlich vermerkt wird ist eher gering.

Während der Vernehmung muss die Polizei klar machen, dass deine Aussagen als Beweise genutzt werden. Sie sind jedoch nicht verpflichtet dich auf dein Recht zu Schweigen hinzuweisen – obwohl dieses Recht nicht in Frage steht.

Es ist ratsam, dass du sagst, du wirst NICHTS AUSSAGEN, und dass du darüber hinaus auch nichts sagst außer das. Achte darauf, dass du nichts über irgendwelche Aktionen sagst, und sei dir bewusst, dass sogar die Beantwortung von kleinen und harmlosen Fragen (Hast du eine Handy-Nummer, eine email-Adresse) deiner Privatsphäre schaden können, und der Privatsphäre von Leuten die du kennst. ALLES was du sagst kann festgehalten werden und als Beweis gegen dich oder andere Leute verwendet werden. Wenn PolizistInnen darauf bestehen, dass sie dich verhören wollen, bestehe darauf, dass sie bei jeder Frage, die sie dir stellen, die Worte : „ich habe nichts dazu zu sagen“ / „Ich möchte nichts dazu sagen“ in den Vernehmungsbericht schreiben. Ihre Fragen zu beantworten wird dich weder schneller noch einfacher wieder in Freiheit bringen (eine Antwort mündet in einer Serie von Folgefragen, Fakten werden nachgeprüft). Wenn die PolizistInnen sagen, dass sie einen Beweis gegen dich haben, oder wenn sie versprechen, dass wenn du kooperierst, sie dich bevorzugt behandeln werden, glaube ihnen nicht, denn diese Aussagen haben keinen Wert vor Gericht !!

Wenn du eine Aussage machen möchtest, versichere dich, dass deine Worte genau so aufgeschrieben werden, wie du es möchtest. Du kannst fordern, dass die/der Vernehmungsbeamte deine Antwort Wort für Wort aufschreibt. Zögere nicht eine erneute Aussage zu fordern, wenn die/der PolizistIn deine Erklärung nicht wörtlich aufschreibt. Prüfe ob die Vernehmung selbst (Drohungen durch die PolizistInnen, psychischer oder physischer Druck, rassistische oder beleidigende Bemerkungen) im schriftlichen Vernehmungsprotokoll (proces verbaal oder PV) beschrieben ist. Frage nach dem, was deiner Meinung nach fehlt.

VERWEIGERE immer das procès-verbal (PV) zu unterschreiben. Es nicht zu unterschreiben hat keine Konsequenzen, aber ein inkorrektes PV zu unterschreiben kann sehr schädlich sein. Du könntest damit, zum Beispiel, der Polizei eine schriftliche Erlaubnis geben, dein Haus zu durchsuchen, ohne einen Durchsuchungsbefehl des Gerichts zu haben.

Wenn die Festnahme länger dauert, muss die Polizei Essen zu den üblichen Essenszeiten bereitstellen. In Brüssel ist es jedoch oft schwierig irgendetwas anderes als eine Waffel zu bekommen.

In Belgien hat man kein Recht darauf Bücher, Kleider oder andere Sachen in diesem Status der Festnahme zu erhalten. Verwandte können jedoch mit ein paar Sachen zur Polizeistation bringen und versuchen die PolizistInnen dort zu überzeugen, es dir weiterzugeben. Wenn ein Haftbefehl vom Gericht ausgestellt wurde, kann man Sachen beim Gefängnis abgeben.

Hausdurchsuchungen

Die Polizei hat das Recht alle öffentlichen Räume zu betreten (z.B. Bars ohne Clubmitgliedschaften, Cafes), aber sie haben nicht das Recht diese Orte ohne einen Befehl („Mandat“) des Gerichts zu durchsuchen – außer es ist „Gefahr im Verzug“, oder es wird eine Straftat begangen.

Private Räume/Orte darf die Polizei ohne richterliche Erlaubnis nur betreten, wenn eine ernste Gefahr besteht (Feuer, Überschwemmung, etc.), wenn eine Straftat begangen wird, ein Verdacht auf eine Straftat in Zusammenhang mit illegalen Drogen besteht (inklusive Cannabis !), oder mit Erlaubnis der EigentümerInnen (pass auf, dass du keine Papiere unterschreibst, die eine Durchsuchung erlauben !). Bestehe darauf den Beschluss des Gerichts zu sehen. Eine Hausdurchsuchung darf ausschließlich zwischen 5 Uhr morgens und 21 Uhr abends stattfinden. Die gleichen Regeln gelten für ein Squat, auch wenn es ohne die Erlaubnis der Besitzenden besetzt wurde, oder z.B. auch für einen (Camping-)Bus/ Wagen, wenn dieser der hauptsächliche Wohnort von jemandem ist („domicile“).

Identitätskontrollen

Die Polizei hat das Recht dich anzuhalten und deine Identität zu kontrollieren, wenn du unter polizeilicher Untersuchung stehst, wenn du verdächtigt wirst eine Straftat zu vorzubereiten ; oder wenn du die öffentliche Ordnung störst, oder stören könntest (eine vage Beschreibung, welche die Polizei frei interpretieren kann). Wenn du keinen Ausweis oder Reisepass bei dir hast, riskierst du ein Bußgeld. Du hast jedoch das Recht dich anderweitig zu identifizieren (Führerschein, Studierendenausweis, ...). Wenn du der Polizei gar kein Dokument vorlegst, kannst du für maximal 12 Stunden festgenommen werden, während sie versuchen werden deine Identität herauszufinden und zu prüfen.

Anonym bleiben

Es ist keine Straftat anonym zu bleiben (allerdings ist es eine, eine falsche Identität anzugeben). Wenn du keine ID-Card "mit dir führst", kann es jedoch sein, dass du ein Bußgeld zahlen musst. Im Falle einer vorläufigen Festnahme, ist die Gefahr – wenn du anonym bleiben möchtest –, dass die Polizei dich, nach den maximal 12 Stunden, länger festhalten wird um deine echte Identität herauszufinden. Es kann auch passieren, dass, fälschlicherweise, die Polizei dich als "Papierlosen" in einen Abschiebeknast festhält. Dort kann der administrative Arrest bis zu 24h dauern. Im Falle einer gerichtlichen Festnahme anonym zu bleiben schützt dich nicht gegen eine Anklage oder Beweisprüfung.

Abschiebung ausländischer AktivistInnen

Im Prinzip kann die Polizei keine systematischen Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes durchführen (auf Straßen, Luftwegen oder in Zügen – außer dem Eurostar). Sie haben nicht die Befugnis AusländerInnen den Zugang zu verweigern, um zu verhindern, dass sie an einer Aktion oder Demonstration teilnehmen.

Die Verweigerung der Einreise oder Abschiebung ist nur möglich, wenn sonst die öffentliche Ordnung in Gefahr gebracht wird. Solch ein Befehl bezieht sich auf bestimmte Individuen, und es müssen die spezifischen Gründe für jede Person einzeln genannt werden. Die Beteiligung bei einer gewaltfreien Aktion oder Demonstration ist ein demokratisches Recht, und sollte, an sich, nicht als eine Störung der öffentlichen Ordnung betrachtet werden.

EU-BürgerInnen genießen einen speziellen Schutz und können weder abgeschoben werden, noch kann ihnen die Einreise verweigert werden – solange ihr Verhalten nicht eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellt. Vorbestraft zu sein ist kein Grund für eine Abschiebung. EU-BürgerInnen dürfen nicht dadurch diskriminiert werden, dass sie weniger vorteilhaft behandelt werden, wie BürgerInnen Belgiens. Z.B. wenn die Polizei alle BelgierInnen nach einer vorläufigen Festnahme entlässt, aber eine Abschiebung der EU-BürgerInnen verlangt, ist das eine Diskriminierung. Wenn das passiert wird die Polizei dich auffordern den Abschiebebescheid zu unterschreiben. Unterschreibe nicht ! Schreibe auf, dass du dich auf die Grundrechte der EU-BürgerInnen berufst die in der Europäischen Richtlinie 2004/38 erklärt sind. Wenn du dich nicht mehr an die Nummer erinnerst, schreibe, dass du Einspruch erhebst auf Basis des europäischen Rechts.

Wenn dir die Einreise verweigert wird, oder wenn dir ein Abschiebebescheid ausgestellt wird, suche eine/n AnwältIn, die/der eine Berufung bei einem Sondergericht mit dem Namen „Conseil du contentieux de étrangers“ für dich einlegt. Wenn die Berufung mindestens drei Tage vor dem Abschiebedatum eingereicht wird, muss die Abschiebung zurückgestellt werden. Diese Regel gilt auch für Nicht-EU-Mitglieder.

Wenn du abgeschoben wurdest, ohne das du die Chance hattest eine/n AnwältIn zu konsultieren, kannst du mit AnsprechpartnerInnen in Belgien zusammenarbeiten und versuchen durchzusetzen, dass die Abschiebung illegal war, und vielleicht kannst du dann sogar eine Entschädigung bekommen.

Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen : juridixnbc_a_vluchteling.be

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